HL Steuerberatungsgesellschaft mbH - Logo
0521 / 243 84 Jetzt Termin vereinbaren

eBilanz

Im Rahmen des Steuerbürokratieabbaugesetzes (SteuBAG) müssen Jahresabschlüsse elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden (Stichwort "E-Bilanz"). Alle bilanzierenden Unternehmen, unabhängig von Rechtsform und Größe, sind davon betroffen.

Segelboot

Konkret bedeutet das:

  • Elektronische Übermittlung der Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung bzw. Überleitungsrechnung auf Basis des XBRL-Standards*
  • Vorgaben über Aufbau (Taxonomie) des elektronisch zu übermittelnden Abschlusses sowie Mindestpositionen (Muss-Felder), die übermittelt werden müssen
  • Eine Einreichung auf Papier ist nicht mehr möglich
  • Auf Antrag kann zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet werden
  • Erstmals verpflichtend anzuwenden auf Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen
  • Jahresabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2013 werden nur noch in elektronischer Form angenommen
  • Androhung und ggf. Festsetzung von Zwangsgeld, falls nicht elektronisch eingereicht wird

* XBRL ist ein weltweit anerkannter Standard, um Daten in einheitlichem Format auszutauschen. Bei der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im eBundesanzeiger ("EHUG") kommt er bereits zum Einsatz.